Whistleblowing Lösung
Maßgeschneidertes Outsourcing mit Komplett-Service für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors
anonym - rechtskonform - kostengünstig
Whistleblowing – eine hochsensible Materie
Das am 25.2.2023 in Österreich in Kraft getretene HSchG stellt Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Sektors vor große Herausforderungen. Diese sind nämlich je nach Größe verpflichtet eine interne Meldestelle für Hinweise über mögliche Verstöße des Unternehmens einzurichten. Ab 250 Beschäftigten muss eine solche Meldestelle bis spätestens 25.8.2023 verfügbar sein, ab 50 Beschäftigte ist die Einrichtung bis spätestens 17.12.2023 verpflichtend, HinweisgeberInnen (v.a. ArbeitnehmerInnen, LieferantInnen, SubunternehmerInnen sowie KundInnen) soll dadurch die Möglichkeit eingeräumt werden, Missstände und vermeintliche Gesetzesverstöße unter dem Deckmantel der Anonymität zu melden.
Zur Sicherstellung der Anonymität der Identität der HinweisgeberInnen und der in der Meldung erwähnten Beteiligten hat die Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen von einer unvoreingenommenen, unparteilichen und weisungsunabhängigen Stelle zu erfolgen. Die Umsetzung dieser hochsensiblen Materie geht in der Regel mit personellen Mehraufwand und rechtlich komplexen Herausforderungen einher. Dieser Aufgabenstellung kann man durch die Auslagerung der Tätigkeit der internen Meldestelle an Dritte entgegnen.
Interne Meldestelle
TWP Rechtsanwälte bietet einen umfassenden Service an, der von der Bereitstellung einer IT-Lösung für die Einrichtung und den Betrieb der eigenen internen Meldestelle im Erscheinungsbild des Unternehmens, über deren umfassende und laufende Betreuung bis hin zur fristgerechten Bearbeitung von eingegangen Hinweisen reicht –professionell, kostengünstig und rechtskonform.
Einfache technische Umsetzung
Die von TWP Rechtsanwälte zur Verfügung gestellte Plattform verfügt über eine benutzerfreundliche Oberfläche und erscheint im Brand des Unternehmens, die Implementierung und Betreuung des Systems erfolgt jedoch ausschließlich durch TWP Rechtsanwälte.
Das Unternehmen hat keinen direkten Zugriff auf die eingegangen Hinweise, dadurch werden die Vertraulichkeit der Hinweise, die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht und der Schutz der Identität der HinweisgeberInnen gewährleistet.